Klöcknerbahntrasse und zukünftiger RS1 in Bergkamen

Klöcknerbahntrasse und zukünftiger RS1 in Bergkamen / © ADFC Kreis Unna | Abels

Radschnellweg Ruhr (RS1) im Kreis Unna

Zwischen Duisburg und Hamm mit dem Rad schnell und sicher quer durchs Ruhrgebiet, 20 km davon irgendwann durch den Kreis Unna (Unna, Kamen, Bergkamen, Werne?).

Der Radschnellweg Ruhr soll im Endausbau auf 101 km zwischen Duisburg und Hamm quer durchs Ruhrgebiet veraufen. Während in einigen Städten bereits Abschnitte fertiggestellt sind oder mit dem Bau begonnen wurde, ist er im Kreis Unna immer noch Zukunftsmusik. Nach den aktuellsten Prognosen (WA 03.10.2020) ist mit einem Baubeginn im Kreisgebiet vor 2026 nicht zu rechnen. Dies wird vor allem mit einem langwierigen Planfeststellungsverfahren begründet, das in der ersten Jahreshälfte 2021 beginnen soll, nachdem das Linienbestimmungsverfahren, also die Bestimmung des ungefähren Trassenverlaufs, abgeschlossen ist. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kommen die Phasen der Ausführungsplanung und die europaweite Ausschreibung hinzu.
Ursache für das Planfeststellungsverfahren ist nötiger Grunderwerb im Raum Unna und eine vorausgehende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Bereich der Klöcknerbahntrasse in Kamen/Bergkamen. Hier muss der bestehende Rad- und Fußweg deutlich verbreitert werden, was u.a. Naturschutzbelange tangiert. Die UVP liegt Straßen NRW im März 2021 vor (HA 10.03.2021) und wurde am 20. April mit Trägern öffentlicher Belange, u.a. der Bezirksregierung Arnsberg, der Kreisverwaltung Unna, den Städten Unna, Bergkamen und Kamen, der Landwirtschaftskammer sowie den Naturschutzverbänden erörtert. Der ADFC Kreisverband wird in diesem Fall nicht als Träger öffentlicher Belange betrachtet. Erst im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses ist der ADFC eingebunden (StraßenNRW, 26.03.2021). Als ein Ergebnis der Arbeitskreissitzung am 20. April konnten die Beteiligten bis zum 14. Mai Stellungnahmen abgegeben, deren Inhalte in eine Überarbeitung der UVP unter Umständen einfließen werden.

Radschnellwege sind seit 2016 planerisch Landesstraßen gleichgestellt. Dies erfordert, dass auch Alternativen zum derzeit projektierten Streckenverlauf geprüft werden müssen, wobei der jetzige Korridor aber beibehalten werden soll. Offen ist auch noch, ob der Datteln-Hamm-Kanal mit einem eigenen Brückenbauwerk überquert wird oder die bestehende Straßenbrücke (B233) umgebaut werden kann. Am wahrscheinlichsten ist aber die in der 2015 veröffentlichten Machbarkeitsstudie vorgeschlagene Strecke (RN 01.12.2018). Ebenso ist in der Diskussion, ob der RS1 im Kreis Unna wie in der Studie vorgesehen am Kanal entlang in Richtung Hamm geführt werden soll, oder weiter nördlich über die bereits zum Radweg ausgebaute Bahntrasse nach Werne-Stockum und weiter über die Hammer Straße mindestens bis zur Kreuzung "Am Lausbach". Diese Variante kollidiert aber mit den bisherigen Plänen der Stadt Hamm, die eine Führung über den Deich zwischen Lippe und Kanal favorisiert; eine Lösung ist noch nicht gefunden. Weiterhin offen sind die Linienführung in Unna-Königsborn nördlich des Bahnhofs und die Frage, ob auf Teilen der Klöcknerbahntrasse nur der Fußweg angelegt werden soll und der Radweg parallel daneben, jenseits des alten Baumbestandes auf den Böschungen. Im Kreis Unna plant die in Bochum ansässige Regionalniederlassung Ruhr des Landesbetriebes Straßen.NRW den RS1, in Hamm die Stadt selbst (AA / 25.08.21 aktualisiert)

https://werne.adfc.de/artikel/radschnellweg-ruhr-im-kreis-unna-2

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

     

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrender achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer*innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer*in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

     

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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