Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Werne

Fahrrad in pink

Fahrrad in pink © ADFC Werne

Hinweise für geführte Radtouren - Regeln

Was ist bei den geführten Radtouren zu beachten?

Regeln des ADFC Werne

Präambel

Der ADFC Werne ist ein Verbund von radfahrbegeisterten Menschen.

Wir pflegen einen wertschätzenden und höflichen Umgang untereinander und Dritten gegenüber.

Bei unseren monatlichen Treffen diskutieren wir in sachlichem Ton.

Kritik bei Touren wird der/dem Tourenführer:in gegenüber konstruktiv geäußert.

Wer diese Werte nicht teilt, kann von den Touren und aus der Ortsgruppe Werne ausgeschlossen werden.

Die Gruppengröße kann von dem/der Tourenleiter:in aus Sicherheitsgründen beschränkt werden.

Zwecks Sicherheit im Straßenverkehr ist den Anweisungen der Tourenleiter:in unbedingt zu folgen.

Die Einhaltung der nachstehend aufgelisteten Regeln ist zu beachten:

1. Der/die Tourenleiter:in führen Touren ehrenamtlich, Mitfahrende sind Gäste!

2. Die Tourteilnahme ist unentgeltlich und in eigener Verantwortung. Eine Teilnahme ist nur mit verkehrssicherem Fahrrad/Pedelec nach der StVZO* möglich.

3. Die Regeln der StVO** sind zu beachten.

4. Für Fahrräder/Pedelec und Gepäck ist der TeilnehmerIn bei Verlust selbst verantwortlich.

5. Keiner fährt vor Tourenleiter:in sowie hinter Schlussmann/–frau.

6. Es ist mit mindestens einer Fahrradlänge ausreichend Abstand zu Vordermann/-frau zu halten.

7. Die Gruppe nutzt an Querungsstellen nicht die Verbandsvorrechte der StVO**: Rot heißt Rot und Halt! Vorausfahrende warten hinter der Ampel.

8. Fahrräder/Pedelec sind bei Pausen übersichtlich ohne Verkehrsbehinderung abzustellen.

9. Jede/r Teilnehmende warnt vor erkennbaren Gefahrenpunkten, Gegenverkehr, Fußgängern, Hunden u. a.

10. Es wird ausschließlich links überholt.

11. Es sollte nur in übersichtlichen Bereichen und bei Beachtung anderer Verkehrsteilnehmer zu zweit nebeneinander gefahren werden.

12. Der/Die Tourenführer:in hat eine Vorbildfunktion inne und sollte einen Fahrradhelm und die ADFC Warnweste tragen.

13. Bei Touren sind grundsätzlich Funksprechgeräte mitzuführen, um eine Auseinanderdriften der Gruppe zu vermeiden.

14. Beim Anhalten sind deutliche Zeichen für Nachfolgende durch Zuruf und erhobenem Arm zu geben.

15. Bei Richtungswechsel sind deutliche Abbiegehinweise (Handzeichen) zu geben.

16. Bei Pannen, Fahrtunterbrechung, Tourenausstieg ist der/die Tourenführer:in oder der/die Schlussmann/–frau zu informieren.

17. Auf der Tour erstellte Fotos dürfen in Zeitung u. Internet veröffentlicht werden.

* (Straßenverkehrszulassungsordnung) ** (Straßenverkehrsordnung

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