Bundesverdienstkreuz für Mitbegründer des ADFC Kreisverbandes Unna

Landrat Michael Makiolla zeichnet Hermann Strahl für seine Verdienste aus.

Hermann Strahl vor dem Kreishaus
Hermann Strahl erhält Bundesverdienstkreuz / © Günther Klumpp

Für sein langjähriges Wirken in Unna verlieh der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unserem Vereinsmitglied und Mitbegründer des ADFC Kreisverbandes Hermann Strahl das Bundesverdienstkreuz. Landrat Michael Makiolla überreichte den Orden heute in einer kleinen Feierstunde im Kreishaus in Unna.

Schon im Jahr 1984 engagierte sich Herr Strahl in Zusammenarbeit mit weiteren Sozial- und Umweltengagierten um den damaligen Paul-Gerhardt-Pfarrer und späteren Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen i.R. Alfred Buß beim Aufbau der Drahtesel-Königsborn-Werkstatt hinter dem Taubenschlag-Jugendhaus. Hierzu wurde eine alte Autowerkstatt von Südkamen nach Königsborn umgesiedelt. Für finanzschwache Personen und soziale Einrichtungen wurden gebrauchte Räder gesammelt und instandgesetzt.

In der Jetztzeit knüpft er an diese Erfahrungen an, indem er in Zusammenarbeit mit dem ADFC und den Grünen gespendete Fahrräder für Asylsuchende und Migranten repariert und zur Verfügung stellt. Mittlerweile konnten über 500 Flüchtlingen ein Rad zur Verfügung gestellt werden.

Aus der Drahtesel-Königsborn-Initiative entwickelte Hermann Strahl weitere Projekte. So schuf er im Jahr 1986 die jährliche Tradition der Unnaer Drahteselmärkte, eine Informations- und Werbeveranstaltung für das Fahrrad als ökologisches Verkehrsmittel. Seit dem Jahr 1993 ehrt Herr Strahl auf dem Unnaer Drahteselmarkt Bürger und Vereine für besondere Verdienste für das Fahrrad als „Drahtesel des Jahres“.

Im November 1991 gründet er mit anderen in Kamen Methler den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Kreisverband Unna e.V. Der ADFC ist wegen Förderung des Umweltschutzes und der Verbraucherberatung als gemeinnützig anerkannt. Im Ortsverband Unna engagiert sich Herr Strahl seitdem durch Organistation von Touren und Aktionen. Seit dem Jahr 2004 führt Herr Strahl jährlich Unnaer Neubürger per Rad zu Sehenswürdigkeiten unserer Stadt und sorgt hierdurch für eine bessere Integration von Unnas Neubürgern.

Auf Initiative von Herrn Strahl wurde es seit 1991 dem ADFC Unna ermöglicht, das Umweltberatungzentrum Unna wöchentlich für Beratungen rund ums Fahrrad zu nutzen. Besonders in den Anfangsjahren beteiligte sich Herr Strahl regelmäßig an diesen Beratungszeiten. In dieser Zeit organisierte er in Zusammenarbeit mit der Verbraucherberatung unter Leitung von Frau Dörthe Strübli die UNnah-steigt-um-Kampagne im Rahmen eines landesweiten Mobilitätsprojektes. Die UNnah-steigt-um-Kampagne fand landesweit Beachtung und wurde ausgezeichnet.

Im Jahr 1992 wurde die Stadt Unna in die Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte (AGFS) aufgenommen. Den Bewerbungsprozess förderte und unterstützte Herr Strahl vielfältig vor und während der Bereisung der Antragskommission. Seit dem Januar 1995 bis zum Jahr 2004 hatte Herr Strahl im Rahmen seines Politischen Engagements für die Grün-Alternative-Liste in Unna den Vorsitz des Arbeitskreises “Fahrradfreundliches Unna“ inne. In diesem Rahmen initierte und konzipierte Herr Strahl wichtige Entwicklungen in Richtung der Fahrradfreundlichkeit Unnas (Öffnung von Einbahnstraßen, FahrRad-Stadtplan, Verbesserung der Schulwegsicherheit, Radfahren in der Fußgängerzone, Radstation am Bahnhof Unna, Radverkehrskonferenzen und viele weitere Maßnahmenprogramme) mit.

Ab dem Jahr 2006 brachte Hermann Strahl seine Sachkenntnis in den BYPAD Prozess der Stadt Unna ein. Dieser Auditifizierungsprozess führte im Frühjahr 2008 zur Übergabe des „Bicycle Policy Audit“ an die Stadt Unna.

Seit dem Jahr 2014 beteiligt sich die Stadt Unna jährlich an der Aktion „STADTRADELN. Radeln für ein gutes Klima“. Stadtradeln ist eine deutschlandweite Aktion des Vereins „Klima-Bündnis“. Herr Strahl ist seit Beginn an der Organisation und Durchführung involviert. 2017 beteiligten sich 1612 Radlerinnen und legten insgesamt 239.549 km mit dem Fahrrad zurück. Hierdurch vermieden sie 34.016 kg CO2.

Hermann Strahl hat sich sein Leben lang kreativ und engagiert für die umweltfreundliche Mobilität in Unna eingesetzt. Er hat durch sein Tun die Lebensqualität viele Bürger verbessert. Er hat sichtbare Spuren in unserer Stadt hinterlassen. Hierfür wird er von sehr vielen Mitbürgern sehr geachtet. 

Werner Wülfing

Downloads

Spalier für Hermann Strahl vor dem Kreishaus

Fahrradspalier vor dem Kreishaus

Copyright: Günther Klumpp

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Der Geehrte mit Ehefrau, Bürgermeister und Landrat

Der Geehrte mit Ehefrau Gudrun, Bürgermeister und Landrat

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https://werne.adfc.de/neuigkeit/bundesverdienstkreuz-fuer-mitbegruender-des-adfc-kreisverbandes-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

     

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrender achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer*innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer*in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

     

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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