Zwei Frauen mit Kinder auf dem Rad auf einem breiten, separierte Radweg in den Niederlanden

Separierte Radwege in den Niederlanden laden alle zum Radfahren ein © ADFC / Krone

Schluss mit Angst-Radeln – 2020 muss der Radwegebauboom beginnen

Der Fahrradclub ADFC zieht eine positive Bilanz des ablaufenden Jahres.

Der Bundesverkehrsminister hat sich mit Verve für ein Fahrradland Deutschland stark gemacht, die Bundesregierung stellt mit dem Klimapaket Mittel in nie dagewesener Höhe für Qualitätsradwege zur Verfügung. Bei aller Freude weist der ADFC aber auch darauf hin, dass die Mittel der geplanten „Bundesoffensive Radverkehr“ langfristig nur weiter fließen, wenn sie von Ländern und Kommunen auch zügig abgerufen werden.   

ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork sagt: „Was wir jetzt nicht mehr brauchen, sind Ausreden, es gäbe kein Geld für den Radverkehr - und Radfahrende könnten doch prima mit Autos, Lastern und Bussen auf der Straße unterwegs sein. Das können und wollen die meisten eben nicht. Ab 2020 gibt es 900 Millionen Euro zusätzlich für Premium-Radwege, sichere Kreuzungen und Fahrradparkhäuser – und die sollten auch ausgegeben werden. Kommunen, die noch keinen Netzplan für komfortables Radfahren in der ganzen Stadt haben – und niemanden, der oder die sich auf Entscheider-Ebene um den Radverkehr kümmert, sollten jetzt schnell aktiv werden. Jetzt muss der Radwegebauboom beginnen, Deutschland hat jetzt die Chance, die Potenziale des Radverkehrs in Stadt und Land endlich zu heben.“

900 Millionen Euro zusätzlich für Qualitätsradwege

Mit dem Klimapaket hat der Bund sich verpflichtet, gemeinsam mit Ländern und Kommunen „Radverkehrsnetze“ zu realisieren, auf denen sich „jeder Verkehrsteilnehmer“ sicher fühlt und „jeder Weg mit dem Fahrrad zurücklegbar“ sein wird. Es sollen „flächendeckende Radwegenetze“ geschaffen werden, indem normale Straßen zu „Fahrradstraßen“ ausgebaut, „Fahrstreifen in geschützte Radfahrstreifen umgewandelt“, „Knotenpunkte sicher umgestaltet“ und „moderne Fahrradparkhäuser“ gebaut werden. Außerdem soll der Radverkehr nach Möglichkeit durch „grüne Wellen“ beschleunigt werden. Für alle diese Vorhaben nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand: 1,45 Milliarden Euro stehen bis 2023 für den Radverkehr zur Verfügung, das sind 900 Millionen Euro zusätzlich in diesem Zeitraum. Das Geld steht durch die mittelfristige Finanzplanung auch nach einem Regierungswechsel zur Verfügung.

Politischer Rückenwind für die Neuaufteilung der Straßen

Stork: „Dass ein CSU-Verkehrsminister einmal sagen würde, dass der Platz auf der Straße zulasten des Autoverkehrs gerechter aufgeteilt werden muss und das Fahrrad eigene, gesicherte Wegenetze braucht – das hätten wir uns noch zu Beginn dieses Jahres nicht träumen lassen. Jetzt ist es aber so, und das ist eine Riesenchance für die verstopften Städte. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es spürbaren politischen Rückenwind für das Fahrrad – und zwar aus dem konservativen Lager. Ab 2020 muss deshalb wirklich Schluss sein mit Alibi-Infrastruktur und Angst-Radfahren auf der Straße. Die Rahmenbedingungen sind jetzt da, lebenswertere Städte zu schaffen und alle Menschen durch Qualitätsradwege, großzügige Fahrradparkhäuser und sichere Kreuzungen zum Radfahren einzuladen: Berufstätige auf dem Fahrrad oder Pedelec, Kinder auf dem Weg zur Schule, Eltern mit Kleinkindern im Lastenrad, Senioren auf dem Weg zum Einkauf, Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem Dreirad, Kuriere mit Paketlieferungen auf dem E-Cargobike. Jetzt sind die Kommunen gefordert. Es wäre eine Schande, diese Chance auf ein Fahrradland Deutschland verstreichen zu lassen!“

Downloads

Separate Infrastruktur Niederlande

Separate Infrastruktur Niederlande

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Geschützte Kreuzung in Vancouver / Kanada

Geschützte Kreuzung ("Protected Intersection") in Vancouver / Kanada

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Man fährtzwischen LKW und parkenden Autos Rad

Enge im Straßenverkehr ohne separaten Radweg

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Radfahren in der Stadt an einer Baustelle

Radfahren in der Stadt an einer Baustelle

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https://werne.adfc.de/pressemitteilung/schluss-mit-angst-radeln-2020-muss-der-radwegebauboom-beginnen

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

     

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrender achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer*innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer*in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

     

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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