Radfahrer auf geräumten Radweg in Groningen

Winterlicher Fahrradweg in Groningen © ADFC / Veenstra

Winter Bike to Work Day: Berufstätige wollen mit dem Rad zur Arbeit fahren

Internationaler Aktionstag Winter Bike to Work Day

Mit dem Rad zur Arbeit – auch im Winter

51 Prozent der Autofahrenden würden gern mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, viele davon auch im Winter, aber nur knapp 13 Prozent der Bundesbürger tun es tatsächlich. Neben Zuschüssen zum Radpendeln wünschen sich die Umstiegswilligen vor allem bessere Radwege. Auf diese aktuellen Studiendaten weist der Fahrradclub ADFC anlässlich des „Winter Bike to Work Day“ am 11. Februar 2022 hin und fordert den schnelleren Ausbau der Radinfrastruktur.

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Es ist zum Mäusemelken. Deutschland steht im Stau, und der Autoverkehr verpestet die Luft. Viele Menschen wollen auf das Rad umsteigen – sie werden aber durch die völlig unzulänglichen Radwege und den zu schnellen Autoverkehr davon abgeschreckt. Wo Radschnellwege geplant sind, kommt der Bau kaum voran. Wo geschützte Radfahrstreifen angelegt werden sollen, gibt's Widerstand von allen Seiten. Wir brauchen mehr Platz fürs Rad. Die neue Bundesregierung muss das veraltete Straßenverkehrsgesetz reformieren, um den schnellen Ausbau sicherer Radwege für alle zu ermöglichen.“   

41 Prozent wollen häufiger Rad fahren

Dass viele Menschen den Wunsch haben, öfter mit dem Rad zu fahren, zeigt der kürzlich erschienene Fahrrad-Monitor 2021 des Bundesverkehrsministeriums. Dort heißt es: „Das Rad hat im Verkehrsmittelvergleich das höchste Wachstumspotenzial. In Zukunft wollen 41 Prozent der Menschen im Alter zwischen 14 und 69 Jahren häufiger Rad fahren.“ Nach den Wünschen zur Förderung des Fahrradpendelns gefragt, nennen 42 Prozent der Berufstätigen „finanzielle Zuschüsse rund um das Radfahren“, 39 Prozent „besser ausgebaute Radwege“ und 36 Prozent „sichere Fahrradstellplätze einrichten“. 61 Prozent der Fahrradpendelnden nutzen das Rad im Sommer und im Winter, 35 Prozent sogar bei Niederschlag. Eine aktuelle Studie zum Fahrradpendeln der Hochschulprofessorin Jana Heimel zeigt, dass 51 Prozent der Autofahrerinnen und Autofahrer am liebsten mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren würden. Auch hier wird deutlich, dass fehlende Anreizsysteme und schlechte Infrastruktur wichtige Hinderungsgründe beim Fahrradpendeln sind.

Dankeschön-Aktionen für Winter-Radelnde in vielen Städten

Der „Winter Bike to Work Day“ ist ein internationaler Aktionstag zur Förderung des ganzjährigen Fahrradpendelns. In vielen Ländern der nördlichen Halbkugel bedanken sich am 11. Februar 2022 Fahrrad-Aktive mit Heißgetränken, Gebäck und Jubel bei allen Winterradlern. Dankeschön-Aktionen des ADFC gibt es in Berlin, Bremen, Heidelberg, München, Nürnberg, Offenbach, Schwerin und Stuttgart. Unter dem Hashtag #WinterBikeToWorkDay posten Radfahrende die schönsten Impressionen ihrer winterlichen Wege.

    

Hinweise an Redaktionen: Themenfotos finden Sie im blauen Infokasten. Unser Empfehlungspapier an die neue Bundesregierung gibt auf unseren Politikseiten, Tipps zum Winterradeln in unserem Servicedossier. Die zitierte Studie „Fahrrad-Monitor 2021“ finden Sie auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums, die erwähnte Pendler-Studie von Prof. Heimel auf www.pendlerratd.com.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

Downloads

Flyer mit dem Wort Danke wird an Radfahrer ausgeteilt.

Aktionstag "Winter Bike to Work Day"

Copyright: ADFC Hamburg / Saminar Mir

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Radfahrer auf geräumten Radweg in Groningen

Winterlicher Fahrradweg in Groningen

Copyright: ADFC / Veenstra

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ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

Copyright: ADFC / Deckbar

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https://werne.adfc.de/pressemitteilung/winter-bike-to-work-day-berufstaetige-wollen-mit-dem-rad-zur-arbeit-fahren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

     

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrender achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer*innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer*in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

     

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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