Codierung

Fahrradcodierung

Der ADFC Werne bietet in der Regel zwei bis drei Termine im Jahr zur Fahrradcodierung an. Die materialschonende Codierung wird mit einem speziell hierfür angeschafften, modernen und technisch hochwertigen System der Fa. S.I.C. Marking durchgeführt. Eine Nadelmarkierpistole codiert auf den Rahmen des Rades einen verschlüsselten personenbezogenen Code, der aus einer individuellen Ziffern- und Buchstabenkombination besteht

Warum Fahrradcodierung?

Codierte Fundräder können anhand des Codes sofort ohne Rückgriff auf eine Datenbank dem Eigentümer des Fahrrades zugeordnet werden. Die Codierung erschwert den Weiterverkauf, insbesondere über Flohmärkte oder via Internet. Der Verkaufswert des Diebesguts sinkt erheblich, während der Grad der Abschreckung und die Hemmschwelle für potenzielle Diebe steigt. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass eine Codierung die Zahl der Diebstähle deutlich senken und die Aufklärungsquote erhöhen kann.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

1. Personalausweis oder Reisepass

2. Den Kaufbeleg, ersatzweise eine Eigentumserklärung

3. Den Code und den Codierauftrag kannst Du vor Ort ausfüllen oder vorab im Internet mit dem CodeGenerator ausdrucken.

Kosten für die Codierung: 10 € bzw. 5 € für Mitglieder des ADFC.

Weitere Informationen

Code Generator

Service KV Unna

Der KV Unna bietet umfangreichen Service und Schulungen

Viele Erwachsene können nicht Rad fahren. Für uns Münsterländer kaum vorstellbar gibt es viele Menschen, die nicht in unserer Region aufgewachsen sind und das Angebot der Radfahrschule für Erwachsene dankbar annehmen.

Der Kreisverband Unna bietet die Möglichkeit Lastenräder und Fahrrad-Transportanhänger gegen eine geringe Gebühr auch an Nichtmitglieder auszuleihen.

Radfahrschule

Ausleihe Lastenräder

Ausleihe Fahrrad-Transportanhänger

Ideenmelder

Mit Hilfe unseres Ideenmelders kannst du Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur im Kreis Unna vorschlagen oder auf Missstände hinweisen. Hinweise zum Rad- und Fußverkehr, aber auch Ideen zu Bus & Bahn sind möglich. Klicke einfach dazu auf den entsprechenden Ort auf der Karte und gib im Dialog deine Anmerkungen ein. Wir sammeln die Hinweise und geben sie in geeigneter Form an die jeweils Verantwortlichen weiter. Du erhälst ein Feedback über die mögliche Reaktion und ggf. die Umsetzung.

zum Ideenmelder (extern)

Newsletter

Der ADFC Kreisverband Unna gibt einen Newsletter heraus, in dem über aktuelle Fahrradthemen im Kreis Unna und darüber hinaus berichtet wird. Der Newsletter erscheint zur Zeit viermal im Jahr, jeweils in der ersten Woche im Januar, April, Juli und Oktober.

Anmeldung Newsletter

Musterkaufvertrag

Ganz gleich, für welches Fahrrad Du dich entscheidest: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Du dich für ein Gebrauchtrad entscheiden solltest. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

Mustervertrag

ADFC Service für Radreisende

Ob Übernachtung oder Routenplanung, der ADFC ist mit vielen hilfreichen Links dabei, hier eine kleine Auswahl:

Bett und Bike

Deutschland per Rad entdecken

ADFC-Tipps zur Radurlaubsplanung


Weitere hilfreiche Informationen:

Änderungen für Radfahrer STVO

 

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie kann ich schnell und einfach Mitglied werden?

    Am einfachsten ist es, das Online-Formular des Bundesverbandes ausfüllen (Button 'weiterlesen'). Je nach Wohnort werden Sie automatisch Ihrem Kreis- und Ortsverband zugeordnet. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigung per E-Mail und innerhalb von 14 Tagen Ihre Mitgliedsunterlagen.

     

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrender achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer*innen gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer*in auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

     

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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